Kleines Börsenlexikon


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Aktienanalyse

Die Aktienanalyse kann prinzipiell auf zwei Arten erfolgen. Im Rahmen der Fundamentalanalyse wird eine Aktiengesellschaft aufgrund von Kennzahlen bewertet. Wichtigste Größen sind hierbei die Profitabilität (Erträge), die Finanzkraft (Cash-Flow,  Zinsaufwendungen etc.), KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis), Wachstumschancen und konjunkturelle sowie fiskalpolitische Rahmenbedingungen. Mit diesen Informationen wird versucht, die Geschäftstätigkeit und deren Rentabilität zu analysieren und zu prognostizieren und daraus Kurspotential abzuleiten.

Die technische Analyse orientiert sich an der graphischen Darstellung der historischen Kursverläufe und leitet aufgrund von Indikatoren und charttypischen Formationen Aussagen über mögliche Kursentwicklungen ab.

 

Aktienindex

Ein Aktienindex ist eine Kennziffer zur Darstellung der Kursentwicklung oder Wertentwicklung (Performanceindex) von Aktien. Das Verhalten eines Aktienkursindex wird vor allem durch die Kurse der im Index enthaltenen Aktien beeinflusst, aber meist auch durch eine Gewichtung der Einzelwerte. Aktienindizes unterscheiden sich vor allem durch ihre Gestaltung (Kurs- oder Performanceindex), die Anzahl der enthaltenen Papiere oder durch die Index-Gewichtung.

Kursindizes: Auch Preisindizes genannt, resultieren Veränderungen des Indexstandes allein aus der Veränderung der Aktienkurse.

Performance-Indizes: Bei Ermittlung eines Performanceindex wird unterstellt, dass Dividenden und sonstige mit dem Besitz der Aktie verbundene Einnahmen, etwa aus Bezugsrechten wieder in Aktien des Index reinvestiert werden. Sie werden damit in den Indexstand mit eingerechnet.

Als Börsenbarometer liefert der Aktienindex übergreifende Informationen über die Kursentwicklung an den Aktienmärkten. Darüber hinaus dienen Aktienindizes z.B. Managern von Investmentfonds und ihren Kunden als Benchmark (Maßstab), an der sie den Erfolg einer Anlagestrategie messen.

 

Aktiensplit

Mit einem Aktiensplit wird der aktuelle Aktienbestand einer AG in eine größere Zahl von Aktien aufgeteilt. Dadurch werden diese optisch günstiger. Für den Aktionär ändert sich an seinem Anteil an der AG nichts, da sich sein Kapitalanteil nach dem Split lediglich auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt.

 

Amtlicher Markt

Der Amtliche Markt gehört zu den von der EU regulierten Marktsegmenten an den deutschen Börsen. Insbesondere unterliegen die Unternehmen einer strengen Publikationspflicht. Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehört unter anderem, dass das Unternehmen seit mindestens drei Jahren besteht, der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder gegebenenfalls das Eigenkapital des Unternehmens mindestens 1,25 Millionen Euro beträgt. Die Zahl der Aktien muss mindestens 10.000 und der Streubesitzanteil 25 Prozent betragen.

 

Analystenrating

Analysten von Banken, aber auch unabhängigen Analysehäusern bewerten Aktien und sprechen Handelsempfehlungen aus. Diese können je nach Größe des Bankhauses bzw. Ansehen des Analysten großen Einfluss auf den Kurs einer Aktie haben. Dabei benutzt jedes Bankhaus in der Regel eine eigene Terminologie.


Dabei sind die bekanntesten Ratings:

Strong Buy = unbedingte Kaufempfehlung

Buy = Kaufempfehlung

Hold = Halten

Sell = Verkaufsempfehlung

Strong Sell = unbedingte Verkaufsempfehlung

Accumulate = Akkumulieren (das heißt bei einem kurzfristigen Rückgang nach-/zukaufen)

Outperform = Schätzung, dass sich die Aktie im angegebenen Zeitraum besser entwickeln wird als der Index.

 

Benchmark

Benchmark ist ein Vergleichsmaßstab oder Bewertungsmethode für die Messung des Anlageerfolges eines Fonds. Üblicherweise wird als Benchmark der jeweils marktrelevante Aktien- oder Rentenindex verwendet. Ziel des Fondsmanagers ist es, eine bessere Wertentwicklung als der zugrunde gelegte Index zu erzielen.

 

Börsenordnung

Sie bildet als die von der jeweiligen Landesregierung genehmigte Satzung die Geschäftsgrundlage der einzelnen Börse und enthält Bestimmungen zur Organisation der Börse, zur Kursveröffentlichung, zur Zusammensetzung und Wahl der Börsenorgane.

 

Börsenprospekt

Vor Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse hat das entsprechende Unternehmen bzw. das für dieses tätig werdende Kreditinstitut die Öffentlichkeit in bestimmten überregionalen Zeitungen (Börsenpflichtblättern) über die beabsichtigte Einführung an der Börse zu informieren. Zu diesem Zweck muss bei Zulassung zu den wichtigeren und stärker regulierten Handelssegmenten ein Börsen- oder Emissionsprospekt vorgelegt werden. Dieser muss unter anderem Informationen zum bisherigen und erwarteten Geschäftsverlauf enthalten, zur Produktpalette, zur letzten Bilanz uvm. Falsche oder unzutreffende Angaben können Ansprüche geschädigter Anleger gegenüber den die Emission betreibenden Beteiligten begründen.

 

Ebit

Die Abkürzung Ebit steht für Earnings before interest and taxes und bezeichnet den Gewinn vor Zinsen und Steuern und außerordentlichem Ergebnis. Es handelt sich daher um eine bereinigte Gewinngröße, die gerne auch als operatives Ergebnis oder Betriebsergebnis bezeichnet wird. Insbesondere im ersten Fall ist die Gleichsetzung nicht unumstritten, da im Ebit auch Ab- und Zuschreibungen auf das Anlagevermögen enthalten sind.

 

Effektengiroverkehr

Der Effektengiroverkehr zwischen Banken ermöglicht die stückelose Übertragung von Effekten. Die Banken hinterlegen die zur Girosammelverwahrung zugelassenen Stücke bei einer Wertpapiersammelbank, so dass die Effekten buchmäßig übertragen werden können.

 

Freiverkehr

Das Handelssegment „Freiverkehr“ der Frankfurter Wertpapierbörse wurde im Oktober 2005 in „Open Market“ umbenannt. Es ist neben den Segmenten „Amtlicher Markt“ („Amtlicher Handel“) und „Geregelter Markt“ das dritte gesetzlich reglementierte Marktsegment, ist aber im Unterschied zu ihnen kein amtliches, sondern ein privatrechtlich organisiertes Segment. Im weiteren Sinne wird auch der unregulierte, außerbörsliche Handel bisweilen als Freiverkehr bezeichnet.

Die Wertpapiere bzw. die Unternehmen unterliegen wenig strengen Einbeziehungsvoraussetzungen und die Emittenden keinen Folgepflichten. Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines von der nationalen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekts oder Exposés vorlegen. Zudem ist der Antragsteller verpflichtet die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und schriftlich zu informieren.

Der weitaus größte Teil der gehandelten Wertpapiere entfällt auf Optionsscheine und Zertifikate, während Aktien und Anleihen nur einen kleinen Teil des Marktes ausmachen. Aktienemissionen im Freiverkehr sind meist von geringer Größe, entweder weil die Unternehmen selbst klein sind oder aber weil der Streubesitz gering ist. Auch der „Entry Standard“ gehört zum Freiverkehr.

 

Geregelter Markt

Im Jahr 1987 wurde an den deutschen Börsen dieses Marktsegment eingerichtet, das hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, der nachzukommenden Publizitätspflicht usw. dem Amtlichen Markt nachgeordnet, dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet war. In manchen Fällen wurde er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den Amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgte hier in Anlehnung an die Verfahrensweise des Amtlichen Marktes. Der Geregelte Markt bot vor allem (noch) kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse.

Der Börsenrat der FWB Frankfurter Wertpapierbörse hat am 19. November 2002 eine neue Segmentierung des Aktienmarktes an der FWB beschlossen. Mit der Neustrukturierung, die mit der Börsenordnung zum 01. Januar 2003 in Kraft tritt, entstehen für Aktien und Aktien vertretende Zertifikate die beiden neuen Börsenzulassungssegmente General Standard und Prime Standard.

 

Kurs

Der Kurs einer Aktie gibt den Preis für das Wertpapier wieder, der im amtlichen Handel festgestellt wird. Dagegen werden Preise für Notierungen am geregelten Markt oder Freiverkehr ermittelt. Bei Rentenpapieren gibt der Kurs den Prozentsatz vom Nominalwert wieder

 

Kursbildung

Die Kurse werden an der Präsenzbörse vom amtlichen oder freien Makler dadurch ermittelt, dass alle offenen Kauf- und Verkaufsorders gegenübergestellt werden und der Kurs mit dem höchsten Umsatz festgestellt wird. Der Kurs eines Wertpapiers ist der Preis, den die Marktteilnehmer in einer gegebenen Situation für die mit diesem Papier verbundenen Rechte zu zahlen bereit sind. Er richtet sich an der Börse nach Angebot und Nachfrage. Die Kursfestsetzung durch die amtlichen oder auch freien Makler geschieht dabei nach der Maßgabe des größten möglichen Umsatzes. Der Makler stellt also die vorliegenden Kauf- und Verkaufaufträge einander gegenüber und ermittelt den Kurs, zu dem die größte Stückzahl abgewickelt werden kann.

 

Kursblatt

Das Kursblatt ist ein amtliches Verzeichnis der Kursnotierungen vom Tage an der jeweiligen Börse, das börsentäglich herausgebracht wird.

 

Kursmakler

Kursmakler sind amtlich bestellte und vereidigte Personen, die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen. Sie vermitteln Börsengeschäfte, dürfen im Gegensatz zu den freien Maklern Eigengeschäfte aber nur in begrenztem Umfang tätigen. In der Praxis geht das etwa so vor sich: Die Makler rufen z. B. vorliegende Verkaufsangebote zum limitierten oder festgesetzten Kurs laut aus, worauf ein Bankenvertreter, dem ein entsprechender Kaufantrag vorliegt, zurückruft.

 

Kurspflege

Mit der Kurspflege wird der Kurs eines Wertpapiers gestützt, um das entsprechende Wertpapier auf einem bestimmten Niveau zu halten, z. B. im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien durch das jeweilige Bankenkonsortium oder bei der Emission einer Bundesanleihe im Zuge der Offenmarktpolitik der Bundesbank. Wenn sich zum Beispiel an einem bestimmten Börsentag für wenige kleine Verkaufsaufträge eines Papiers keine Käufer finden, andererseits aber Nachfrage für große Posten besteht (oder umgekehrt), so kauft oder verkauft das Emissionsinstitut für eigene Rechnung die angebotenen oder gesuchten Spitzenbeträge, um für einen Ausgleich zu sorgen. Kurspflege wird vor allem im Interesse der Anleger betrieben.

 

Kurstaxe

Die Kurstaxe ist der von einem Makler geschätzte Kurs für ein Wertpapier. Die Taxe gibt an, dass aufgrund nicht zustande gekommener Kurse nur eine Schätzung möglich ist.

 

Kurswert

Der Kurswert entspricht bei Wertpapieren dem Börsenkurs und dient der steuerlichen Bewertung von Aktien.

 

Kurszusätze

Kurszusätze sind Bemerkungen der Makler zu einem Börsenkurs. Sie geben dem Anleger nähere Informationen über die Börsennotierung und sollen einer besseren Einschätzung der aktuellen Marktlage in dem jeweiligen Papier dienen. Um einen möglichst vollständigen Überblick über die jeweilige Marktlage zu geben, versehen die Kursmakler die von ihnen festgestellten Kassakurse mit Zusätzen. Im Einzelnen erklärt § 30 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse bestimmte Zusätze und Hinweise als verbindlich, die auch im Geregelten Markt und im Freiverkehr angewandt werden. Diese geben an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge (Limit) ausgeführt werden konnten.

 

Marktkapitalisierung

Die Marktkapitalisierung spiegelt den aktuellen Börsenwert einer börsennotierten Firma wieder. Es ergibt sich, indem man den aktuellen Aktienkurs mit der gesamten Aktienanzahl multipliziert. Dadurch unterliegt die Marktkapitalisierung ständigen Veränderungen.

 

Marktsegmente im Aktienmarkt

Der Aktienmarkt ist in verschiedene Marktsegmente unterteilt, die sich durch die Anforderungen unterscheiden, die an die Unternehmen bei der Zulassung zum Handel gestellt werden. In Deutschland werden die Marktsegmente nach Zugang zum Kapitalmarkt, gesetzlichem Marktsegment und Transparenzniveau unterschieden.

Beim Zugang zum Kapitalmarkt wird zwischen EU-reguliertem Markt  und Märkten unterschieden, die von den Börsen selbst reguliert werden. An der Frankfurter Börse gehören die gesetzlichen Marktsegmente „Amtlicher Markt“ und „Geregelter Markt“ zum EU-regulierten Markt. Sie gehören zum Transparenzniveau des General Standard, der mit Prime Standard noch einen Teilbereich enthält, in dem noch höhere Transparenzanforderungen gelten. Eine Notierungsaufnahme im selbstregulierten Markt erfolgt im Open Market (Freiverkehr) bzw. im Entry Standard.

 

Prospekthaftung

Stellt sich heraus, dass im Emissionsprospekt unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission gemacht wurden, haften der Emittent und das Konsortium für entstandene Schäden.

 

Publizitätspflicht

Einer Publizitätspflicht unterliegen Aktien- und Fondsgesellschaften, wenn sie an einer Börse zum Handel zugelassen werden wollen. Sie verpflichtet die AG/KAG zur Veröffentlichung von regelmäßigen und detaillierten Angaben zur Geschäftsentwicklung und soll dazu dienen, einen einheitlichen Mindestinformationsgrad der Aktionäre zu ermöglichen. Kommt eine AG/KAG ihrer Publikationspflicht nicht nach, kann sie vom Handel ausgesetzt werden.

 

Realtime-Kurs

Dieser Kurs wird in dem Augenblick übermittelt, in dem er tatsächlich entsteht.

 

Shareholder Value

Aus dem (Kurs-)Wert der entsprechenden Aktie multipliziert mit der Summe der gehaltenen Anteile besteht der Vermögenswert (Value), den ein Anteileigner (Shareholder) einer Aktiengesellschaft besitzt. Den Kurswert der Aktien und damit den Marktwert des Gesamtunternehmens zu maximieren, wird daher eine auf Shareholder Value angelegte Unternehmenspolitik versuchen. Managementstrategie, die eine Steigerung des Unternehmenswertes in den Vordergrund sämtlicher Entscheidungen stellt. Nur auf diese Weise wird gemäß dem Ansatz die gewünschte Steigerung des Börsenkurses erreicht. Das Prinzip des Shareholder Value, zu deutsch "Wert für den Aktionär", stammt ursprünglich aus den USA. Dort forderten zuerst institutionelle Anleger, beispielsweise Pensionsfonds von Firmen, die Aktionärsinteressen in den Mittelpunkt zu stellen. Heute wird das Shareholder-Value-Prinzip weltweit von Unternehmen angewandt. Umfassend wird darunter nicht allein eine kurzfristige Steigerung des Börsenkurses, sondern eine langfristige Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität verstanden.

 

Squeeze out

Dieses Verfahren erlaubt es Mehrheitsaktionären, Restbestände von Kleinaktionären per Barabfindung aus dem Unternehmen herauszudrängen. In Deutschland ab einem Mehrheitsanteil von 95 Prozent zulässig.

 

Stopp-loss-Order

In den USA ist diese Art eines Verkaufsauftrags weit verbreitet. Der Auftrag wird automatisch an die Börse gegeben, wenn ein bestimmter Wertpapierkurs erreicht bzw. unterschritten wird. Strategisch lassen sich solche Aufträge günstigstenfalls so platzieren, dass das Limit für eine solche Order automatisch der Kursentwicklung nach oben angepasst wird und erst dann zum Zuge kommt, wenn der Wertpapierkurs innerhalb dieser Entwicklung einen Rückschlag um einen bestimmten Prozentsatz (z. B. 5% oder 10%) hinnehmen muss.

 

Streubesitz

Beim Streubesitz handelt es sich um den Besitz an Aktien eines Unternehmens, der sich nicht in festen Händen befindet, also über den Markt handelbar ist. Je geringer der Streubesitz an einer Aktiengesellschaft, desto enger deshalb auch der Markt für die entsprechenden Papiere und umgekehrt.

 

Tafelgeschäft

Dabei handelt es sich um Wertpapiergeschäfte am Bankschalter, bei denen die effektiven Wertpapiere, also die physischen Stücke selbst, dem Kunden ausgehändigt werden. In diesem Fall übernimmt der Anleger selbst die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere, sorgt also auch für die Einlösung der mitgegebenen Zins- oder Dividendenscheine o.ä. Tafelgeschäfte dienen nicht selten der mehr oder weniger bewusst vorgenommenen, staatlicherseits aber tolerierten Steuerhinterziehung.

 

Variable Notierung

Bei der im variablen Wertpapierhandel stattfindenden variablen Notierung kommt, es zu einer laufenden, sich je nach den eingehenden Aufträgen richtenden Kursbildung. Soweit nichts anderes vom Kunden bestimmt, werden alle Aufträge mit einem vorgeschriebenen Mindestvolumen von 50 Stück und dem Vielfachen davon zum nächstmöglichen Zeitpunkt am variablen Markt abgewickelt

 

Volatilität

Ist ein Schwankungsbereich während eines bestimmten Zeitraums von Wertpapierkursen, von Rohstoffpreisen, von Zinssätzen oder auch von Investmentfonds-Anteilen. Sie ist eine mathematische Größe (Standardabweichung) für das Maß des Risikos einer Kapitalanlage. Z. B. wird hier ein Durchschnittswert für die Entwicklung des Fonds in einem Monat gebildet. Als Standard werden die Schwankungen dieses Werts genommen und gemessen, wie weit sich der Fonds in einem Monat von diesem Durchschnittswert entfernt hat. Also errechnet man die Schwankungsbreite um den Mittelwert herum. Je größer diese Schwankungsbreite ist, desto volatiler und damit risikoreicher ist ein Fonds. Für das Risiko ist z. B. eine weitere Messgröße der Maximale Verlust.

 

Wertpapierkennnummer (WKN)

Die WKN ist eine sechsstellige Zahl, die jedes Wertpapier eindeutig identifiziert, wie der Fingerabdruck eines Menschen.