Fallorientierte Bankwirtschaft 

Lösungen zu den offenen Aufgaben

Fälle Lehrbuch

zurück                                                              

 

Es werden nur die Lösungen eingestellt, die aus dem entsprechenden Info-Teil nicht direkt zu entnehmen sind.

 

2.7 Auslandszahlungsverkehr S. 127

2.7.1 Risiken im Außenwirtschaftsverkehr S. 127

Situation 1 S. 128

1.663,01 €  (2.500 x 1,5216 = 1.643,01 zuzüglich Gebühren von 20 € )S

 

Situation 2  S. 128

14.229,67 € zuzüglich 177,87 € = 14.051,80

Situation 3 S. 128

Aufgabe a) S. 129

Terminkurs beträgt 1,2771 (1% von 1,2900 = 0,0129)

Da der Zins in den USA um 2% p.a. höher liegt als in Euroland, liegt der Terminkurs über dem Kassakurs (1,2900 zuzüglich 0,0129=1,3029)

Aufgabe b) S. 129

Vgl. „Report“ im Info S. 129

Ist der Terminkurs höher als der Kassakurs bezeichnet man den Aufschlag als Report. Das ist dann der Fall, wenn die Zinsen im Inland niedriger sind als im entsprechenden Ausland.

Der Gutschriftsbetrag beträgt 172.691,69 € (225.000 : 1,3029)

 

2.7.3 Nichtdokumentäre Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr  S. 129

2.7.3.1 Zahlungen einer Auslandsrechnung mittels Überweisungsauftrag S. 129

 

Aufgabe a) S. 130

Vgl. „EU-Standardüberweisung“ im Info S. 130

 

Aufgabe b) S. 130

Vgl. „IBAN“ und „BIC“ im Info S.132

 

Aufgabe c) S. 130

Vgl. „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ im Info S. 130

Hier: Betrag niedriger als 12.500 €

 

Aufgabe d) S. 130

Vgl. „Sepa-Überweisung“ im Info S. 131

Auftrtag ist über „Sepa“ ausführbar.

 

2.7.3.2 Scheckzahlungen im Auslandszahlungsverkehr S. 133

Aufgabe a) S. 133

Der amerikanische Exporteur schätzt die Bonität der Nordbank AG höher ein als die Bonität der CEPACO GmbH.

 

Aufgabe b) S. 133  

Vgl. „S.W.I.F.T.“ im Info S. 132

-         Da es sich um einen A-Korrespondenten handelt, teilt die Nordbank der BankAmerica per SWIFT mit, dass der Bankenorderscheck zu Lasten ihres Kontos geht.

-         Wie die Legitimation erfolgen soll (Sicherheitsaspekte).

 

Aufgabe c) S. 133

-         Fortfall der Brief/Geld-Spanne, da die US-Dollar-Zahlungseingänge verwendet werden, um US-Dollar-Zahlungsausgänge zu finanzieren.

-         Reduktion des Währungsrisikos, da Umrechnungen in US-Dollar während der Zeit der Kontoführung entfallen.

-         Transaktionskosten beim Umtausch von Devisen in Landeswährung und umgekehrt entfallen.

 

Aufgabe d) S. 134

(280.000 X 0,8269)=231.532,00 

 

2.7.4 Dokumentäre Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr S. 134

2.7.4.1 Dokumente im Außenwirtschaftsverkehr

2.7.4.2 Lieferbedingungen im Außenhandel (Incoterms) S. 135

 

2.7.5 Dokumentäre Zahlungen S. 136

2.7.5.1 Dokumenten-Inkasso S. 136

Aufgabe a) S. 136

Vgl. Vorspann „Dokumenten-Inkasso“ S. 136 und 2.7.4.1 Dokumente im Außenwirtschaftsverkehr S. 135

Das Dok.-Inkasso ist ein Zug-um-Zug-Geschäft, während beim clean payment einer der Beteiligten in Vorleistung tritt. Die Aushändigung der Dokumente an die Fincavera erfolgt nur gegen Zahlung des Kaufpreises. Der Verkäufer verliert die Verfügungsgewalt über die Ware damit erst nach der Zahlung.

 

Aufgabe b) S. 136

Nichtaufnahme der Dokumente nach erfolgter Verschiffung und damit Nichtabnahme der Ware. Folgekosten sind Kosten in Verbindung mit der z.B.

-         Lagerung der Ware

-         Suche nach einem Käufer

-         Organisation des Rücktransports

-         Klage auf Abnahme

-         U.a.

 

Aufgabe c) S. 136

Vgl. „Incoterms“ in 2.7.4.2 Incoterms S. 135

 

Fob/Hamburg

Cif/Veracruz

Kosten, die von der SolarTech GmbH zu tragen sind

Alle Kosten bis zum Überschreiten der Schiffsreling in Hamburg (Verladung)

Alle Kosten bis zum Erreichen des Hafens in Veracruz einschl. Seefrachtversicherung

Ort des Gefahrenübergangs

Überschreitung der Schiffsreling in Hamburg

Überschreiten der Schiffsreling in Hamburg

 

Aufgabe d) S. 136

z.B.: Die Bestimmung des Schiffs obliegt dem Exporteur (Arbeitsentlastung)

Auch die Termine müssen vom Exporteur eingehalten werden.

   

Aufgabe e1) S. 137

Voller Satz: Um Verfügungen durch andere Personen auszuschließen, verlangt der Importeur die Vorlage aller (3) Originale.

 

Aufgabe e2) S. 137

Reingezeichnet: Das Konnossement enthält keine Mängelhinweise des Reeders über sichtbare Beschädigungen an der Ware bzw. der Transportverpackung.

 

Aufgabe e3) S. 137

Bordkonnossement: In dem Konnossement wird bestätigt, dass die Ware sich an Bord eines namentlich benannten Schiffs befindet

 

Aufgabe f) S. 137

Die Nordbank muss prüfen, ob die erhaltenen Dokumente vollständig sind und den im Inkassoauftrag aufgelisteten Dokumenten zu entsprechen scheinen.

 

2.7.5.2 Dokumenten-Akkreditiv S. 138

Aufgabe a) S. 138

Vgl. 2.7.1 Risiken im Außenwirtschaftsverkehr S. 127

-         Transportrisiko

-         Währungsrisiko

-         Nichtannahme der Ware durch den Importeur

-         Zahlungsunfähigkeit des Importeurs

 

Aufgabe b) S. 138

Vgl. 2.7.1 Risiken im Außenwirtschaftsverkehr S. 127

-         Abschluss einer Transportversicherung

-         Vereinbarung eines Devisentermingeschäfts

-         Vereinbarung eines Dokumenten-Akkreditivs

-         Vereinbarung eines Dokumenten-Akkreditivs

 

Aufgabe c) S. 138

Vgl. „Incoterms“ in 2.7.4.2 Incoterms S. 135

Bei FOB und CIF ist der Ort des Gefahrenübergangs auf den Importeur OVERPRINT Ltd. die Reling des Seeschiffs im Verschiffungshafen Hamburg.

Ort des Kostenübergangs auf den Importeur ist bei

-         FOB die Reling des Seeschiffs im Verschiffungshafen Hamburg.

-         CIF der Bestimmungshafen Mumbay.

Preisgestaltung:

Höherer Preis bei CIF– als bei FOB-Vereinbarung

CIF-Preis = FOB-Preis + Seefracht + Transportversicherung

 

Aufgabe d) S. 139

-         Die Bank des Importeurs zahlt bei vertragsgemäßer Vorlage der Dokumente.

-         Die Nordbank übernimmt zusätzlich zur Bank des Importeurs ein Zahlungsversprechen.

-         Beide Dokumente erfüllen eine Funktion beim bankmäßigen Einzug.

 

Aufgabe e) S. 139

Vgl. 2.7.4.1 Dokumente im Außenwirtschaftsverkehr S. 135

An-Bord-Konnossement:

-         Beweisfunktion: Bestätigung des Verfrachters über den Empfang der Ware zum Transport und über die erfolgte Verladung der Ware auf dem bezeichneten Schiff.

-         Dispositionsfunktion: Durch das Dokument kann das Eigentum an der Ware übertragen werden (Warenwertpapier, Dispositionspapier).

-         Legitimationspapier: Durch das Papier kann das Recht an der Ware nachgewiesen werden.

Handelsrechnung:

-         Beweisfunktion: Sie enthält genaue Angaben über das zugrunde liegende Warengeschäft

-         Evtl. Unterlage für die Einfuhrüberprüfung und die Verzollung der Ware

Voller Satz:

-         Es werden wegen der Absicherung des Verlustrisikos drei Originale des Konnossements eingereicht.

Ein Original ist ausreichend für die Entgegennahme der Ware.

 

Aufgabe f) S. 139

Vgl. „Prüfungspflichten“ im Info S. 140

-         Sind die Dokumente vollständig?

-         Entsprechen die Dokumente ihrer äußeren Aufmachung nach den Akkreditivbedingungen?

-         Stimmen die Dokumente untereinander überein?