Fallorientierte BankwirtschaftLösungen zu den offenen Aufgaben |
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Es werden nur die Lösungen eingestellt, die aus dem entsprechenden Info-Teil nicht direkt zu entnehmen sind.
2.7 Auslandszahlungsverkehr S. 127
2.7.1 Risiken im Außenwirtschaftsverkehr S. 127
Situation 1 S. 128
1.663,01 € (2.500 x 1,5216 = 1.643,01 zuzüglich Gebühren von 20 € )S
Situation 2
S. 128
14.229,67 € zuzüglich 177,87 € = 14.051,80
Situation 3 S. 128
Aufgabe a) S. 129
Terminkurs beträgt 1,2771 (1% von 1,2900 = 0,0129)
Da der Zins in den USA um 2% p.a. höher liegt als in Euroland, liegt der Terminkurs über dem Kassakurs (1,2900 zuzüglich 0,0129=1,3029)
Aufgabe b) S. 129
Vgl. „Report“ im
Info S. 129
Ist der Terminkurs höher
als der Kassakurs bezeichnet man den Aufschlag als Report. Das ist dann der
Fall, wenn die Zinsen im Inland niedriger sind als im entsprechenden Ausland.
Der Gutschriftsbetrag beträgt 172.691,69 € (225.000 : 1,3029)
2.7.3
Nichtdokumentäre Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr
S. 129
2.7.3.1
Zahlungen einer Auslandsrechnung mittels Überweisungsauftrag S. 129
Aufgabe a) S. 130
Vgl. „EU-Standardüberweisung“
im Info S. 130
Aufgabe b) S. 130
Vgl. „IBAN“ und
„BIC“ im Info S.132
Aufgabe c) S. 130
Vgl.
„Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ im Info S. 130
Hier: Betrag niedriger als 12.500 €
Aufgabe d) S. 130
Vgl. „Sepa-Überweisung“ im Info S. 131
Auftrtag ist über „Sepa“ ausführbar.
2.7.3.2 Scheckzahlungen im Auslandszahlungsverkehr S. 133
Aufgabe a) S. 133
Der amerikanische Exporteur schätzt die Bonität der
Nordbank AG höher ein als die Bonität der CEPACO GmbH.
Aufgabe b) S. 133
Vgl. „S.W.I.F.T.“
im Info S. 132
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Da es sich um einen A-Korrespondenten handelt, teilt die Nordbank
der BankAmerica per SWIFT mit, dass der Bankenorderscheck zu Lasten ihres Kontos
geht.
-
Wie die Legitimation erfolgen soll (Sicherheitsaspekte).
Aufgabe c) S. 133
-
Fortfall der Brief/Geld-Spanne, da die US-Dollar-Zahlungseingänge
verwendet werden, um US-Dollar-Zahlungsausgänge zu finanzieren.
- Reduktion des Währungsrisikos, da Umrechnungen in US-Dollar während der Zeit der Kontoführung entfallen.
-
Transaktionskosten beim Umtausch von Devisen in Landeswährung und
umgekehrt entfallen.
Aufgabe d) S. 134
(280.000 X 0,8269)=231.532,00 €
2.7.4
Dokumentäre Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr S. 134
2.7.4.1
Dokumente im Außenwirtschaftsverkehr
2.7.4.2
Lieferbedingungen im Außenhandel (Incoterms) S. 135
2.7.5
Dokumentäre Zahlungen S. 136
2.7.5.1
Dokumenten-Inkasso S. 136
Aufgabe a) S. 136
Vgl. Vorspann „Dokumenten-Inkasso“ S. 136 und 2.7.4.1 Dokumente im Außenwirtschaftsverkehr S. 135
Das Dok.-Inkasso ist ein Zug-um-Zug-Geschäft, während beim clean payment einer der Beteiligten in Vorleistung tritt. Die Aushändigung der Dokumente an die Fincavera erfolgt nur gegen Zahlung des Kaufpreises. Der Verkäufer verliert die Verfügungsgewalt über die Ware damit erst nach der Zahlung.
Aufgabe b) S. 136
Nichtaufnahme der Dokumente nach erfolgter Verschiffung und damit Nichtabnahme der Ware. Folgekosten sind Kosten in Verbindung mit der z.B.
- Lagerung der Ware
- Suche nach einem Käufer
- Organisation des Rücktransports
- Klage auf Abnahme
- U.a.
Aufgabe c) S. 136
Vgl.
„Incoterms“ in 2.7.4.2 Incoterms S. 135
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Fob/Hamburg |
Cif/Veracruz |
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Kosten, die von der SolarTech GmbH zu tragen sind |
Alle Kosten bis zum Überschreiten der Schiffsreling in Hamburg (Verladung) |
Alle Kosten bis zum Erreichen des Hafens in Veracruz einschl. Seefrachtversicherung |
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Ort des Gefahrenübergangs |
Überschreitung der Schiffsreling in Hamburg |
Überschreiten der Schiffsreling in Hamburg |
Aufgabe d) S. 136
z.B.: Die Bestimmung des Schiffs obliegt dem Exporteur (Arbeitsentlastung)
Auch die Termine müssen vom Exporteur eingehalten werden.
Aufgabe e1) S. 137
Voller Satz: Um Verfügungen durch andere Personen auszuschließen, verlangt der Importeur die Vorlage aller (3) Originale.
Aufgabe e2) S. 137
Reingezeichnet: Das Konnossement enthält keine Mängelhinweise des Reeders über sichtbare Beschädigungen an der Ware bzw. der Transportverpackung.
Aufgabe e3) S. 137
Bordkonnossement: In dem Konnossement wird bestätigt, dass die Ware sich an Bord eines namentlich benannten Schiffs befindet
Aufgabe f) S. 137
Die Nordbank muss prüfen, ob die erhaltenen Dokumente vollständig sind und den im Inkassoauftrag aufgelisteten Dokumenten zu entsprechen scheinen.
2.7.5.2
Dokumenten-Akkreditiv
S. 138
Aufgabe a) S. 138
Vgl. 2.7.1 Risiken
im Außenwirtschaftsverkehr S. 127
- Transportrisiko
- Währungsrisiko
- Nichtannahme der Ware durch den Importeur
- Zahlungsunfähigkeit des Importeurs
Aufgabe b) S. 138
Vgl. 2.7.1 Risiken
im Außenwirtschaftsverkehr S. 127
- Abschluss einer Transportversicherung
- Vereinbarung eines Devisentermingeschäfts
- Vereinbarung eines Dokumenten-Akkreditivs
- Vereinbarung eines Dokumenten-Akkreditivs
Aufgabe c) S. 138
Vgl.
„Incoterms“ in 2.7.4.2 Incoterms S. 135
Bei FOB und CIF ist der Ort des Gefahrenübergangs auf den Importeur OVERPRINT Ltd. die Reling des Seeschiffs im Verschiffungshafen Hamburg.
Ort des Kostenübergangs auf den Importeur ist bei
- FOB die Reling des Seeschiffs im Verschiffungshafen Hamburg.
- CIF der Bestimmungshafen Mumbay.
Preisgestaltung:
Höherer Preis bei CIF– als bei FOB-Vereinbarung
CIF-Preis = FOB-Preis + Seefracht + Transportversicherung
Aufgabe d) S. 139
- Die Bank des Importeurs zahlt bei vertragsgemäßer Vorlage der Dokumente.
- Die Nordbank übernimmt zusätzlich zur Bank des Importeurs ein Zahlungsversprechen.
- Beide Dokumente erfüllen eine Funktion beim bankmäßigen Einzug.
Aufgabe e) S. 139
Vgl. 2.7.4.1 Dokumente im Außenwirtschaftsverkehr S. 135
An-Bord-Konnossement:
- Beweisfunktion: Bestätigung des Verfrachters über den Empfang der Ware zum Transport und über die erfolgte Verladung der Ware auf dem bezeichneten Schiff.
- Dispositionsfunktion: Durch das Dokument kann das Eigentum an der Ware übertragen werden (Warenwertpapier, Dispositionspapier).
- Legitimationspapier: Durch das Papier kann das Recht an der Ware nachgewiesen werden.
Handelsrechnung:
- Beweisfunktion: Sie enthält genaue Angaben über das zugrunde liegende Warengeschäft
- Evtl. Unterlage für die Einfuhrüberprüfung und die Verzollung der Ware
Voller Satz:
- Es werden wegen der Absicherung des Verlustrisikos drei Originale des Konnossements eingereicht.
Ein Original ist ausreichend für die Entgegennahme der
Ware.
Aufgabe f) S. 139
Vgl. „Prüfungspflichten“
im Info S. 140
- Sind die Dokumente vollständig?
- Entsprechen die Dokumente ihrer äußeren Aufmachung nach den Akkreditivbedingungen?
- Stimmen die Dokumente untereinander überein?