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Refinanzierung von Leasingverträgen (Factoring) |
Wichtige Begriffe zum Factoring
Zur Refinanzierung des Kfz-Leasinggeschäfts
verkauft die NordLeasing GmbH im
Jahresdurchschnitt 1/6 ihrer gewerblichen Leasingforderungen in Höhe von 30
Mio. EUR an die ABC-Factoring-Bank AG in Hamburg. Der Jahresumsatz (gewerbliche
Leasingverträge) der NordLeasing GmbH beträgt 180 Mio. EUR.
Die ABC-Factoring-Bank
bietet der NordLeasing die nachstehenden Konditionen zur Refinanzierung an:
Konditionen für den Forderungsverkauf:
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Factoring-gebühr |
Sollzinsen |
Habenzinsen |
Auszahlung bei Ankauf |
Bardepot |
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1,5‰ auf
den Jahresumsatz |
12% p.a. auf die Summe der angekauften
Leasingraten |
6% p.a. auf das Bardepot |
90% des Forderungs-betrages |
10% des Forderungs-betrages |
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Bonitätsprüfungsgebühr einmalig
0,15‰ auf die angekauften Leasingraten |
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1.
a) Ermitteln Sie den Liquiditätsgewinn für
die NordLeasing GmbH durch den
Forderungsverkauf!
b)
Unter welchen Voraussetzungen ist die ABC-Factoring GmbH bereit,
die gewerblichen Leasingraten der NordLeasing GmbH anzukaufen?
c)
Beschreiben Sie die Funktionen, die die ABC-Factoring GmbH
in diesem Fall für die NordLeasing übernimmt.
d)
Welcher Vorteil ergibt sich für die NordLeasing GmbH aus der
Refinanzierung und welche Nachteile ergeben sich aus diesem Leasingratenankauf für
die ABC-Factoring GmbH?
2.
Errechnen Sie die Factoringkosten, die die ABC-Factoring-Bank der
NordLeasing GmbH in Rechnung stellt.
Forfaitierung
Forfaitierung ist der Ankauf mittel- und
langfristiger Exportforderungen unter Verzicht des Rückgriffs auf den
Forderungsverkäufer im Fall der Nichtzahlung durch den Schuldner. Der
Forfaitierung liegt ein Kaufvertrag zwischen dem Exporteur (Forderungsverkäufer/Forfaitist)
und einer Bank bzw. einem Spezialinstitut (Forderungskäufer) zugrunde. Durch
eine Forfaitierung gehen alle Rechte aus der Forderung, aber auch die Risiken
auf den Forfaiteur (Forderungskäufer) über. Bei Zahlungsunfähigkeit des
Schuldners kann der Forfaiteur keinen Rückgriff auf den Forderungsverkäufer
nehmen, da er die wirtschaftlichen und politischen Risiken trägt, z.B. wenn
sich die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Lande des Importeurs
durch Unruhen, Streiks oder kriegerische Auseinandersetzungen verschlechtern und
die Zahlungsverpflichtungen aus diesen Gründen nicht erfüllt werden können.
Der Forfaiteur muss außerdem beachten, dass er ein Transfer-, Konvertierungs-
und Währungsrisiko zu tragen hat. Der Exporteur haftet lediglich für den
rechtlichen Bestand der Forderungen und ist verpflichtet, für Mängelrügen,
die vom Importeur geltend gemacht werden könnten, einzustehen (Gewährleistungsrisiko).
Factoring
Unter Factoring versteht man den Ankauf von
kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch einen Factor. An
einem Factoringgeschäft sind drei Seiten beteiligt. Der Factoringkunde
(Anwender oder Anschlusskunde) liefert Waren an seinen Abnehmer. Der Abnehmer
schuldet ihm aus diesem Geschäft den Kaufpreis der Ware, er ist Debitor. In der
Regel gewährt der Lieferant seinem Abnehmer ein Zahlungsziel, d.h. der Abnehmer
muss die Lieferantenforderungen erst nach 30, 60 oder 90 Tagen bezahlen. Benötigt
der Lieferant bereits vor Fälligkeit der Forderung sein Geld, so kann
er die Forderung an ein Factoringinstitut, den sog. Faktor verkaufen.
Der Factoringvertrag ist ein Kaufvertrag, zu
dessen Erfüllung der Factoringkunde die Forderung gegen seinen Debitor an den
Factor abtritt (zediert). Dabei tritt ein Gläubigerwechsel ein, der dem Debitor
in aller Regel angezeigt wird (offene Zession). Er kann dann mit
schuldbefreiender Wirkung nur an die Factoringgesellschaft zahlen.
Funktionen des Factoring
1.
Finanzierungsfunktion
Durch den Verkauf der Forderungen vor deren
Fälligkeit erhält der Factoringkunde sofort liquide Mittel. Ihm werden vom
Factor 80 % bis 90% der Rechnungssummen abzüglich der Factoringgebühr
ausgezahlt. Die restlichen 10 % bis 20% werden auf einem Sperrkonto, dem sog.
Bardepotkonto gebucht. Sie dienen dem Factor als Sicherheit für etwaige
Reklamationen und Abzüge (Skonti, Rabatte) des Abnehmers. Bei Zahlung des
Abnehmers an die Factoringgesellschaft wird auch dieser Rest dem Anwender
gutgeschrieben. Buchhalterisch ist Factoring ein Aktivtausch.
2.
Delkrederefunktion
Mit dem Ankauf der Forderung übernimmt der
Factor das Risiko für die Zahlungsunfähigkeit des Debitors. Man spricht vom
Ausfall- oder Delkredererisiko. Der Delkrederefall gilt nach einer vertraglich
vereinbarten Frist - i.d.R. 90 bis 120 Tage nach Fälligkeit der Forderung - als
eingetreten. Der Factoringkunde muss die Zahlungsunfähigkeit des Debitors nicht
nachweisen. Er haftet lediglich für den rechtlichen Bestand der Forderung. Die
Eintreibung der Forderung ist nun das Problem des Factors. Um das Risiko überschaubar
zu halten, prüft der Factor vor Abschluss des Factoringvertrages die Bonität
der Debitoren des Factoringkunden und legt ein Kreditlimit für jeden einzelnen
Debitor fest. Forderungen, die das festgesetzte Limit übersteigen, übernimmt
der Factor zum Inkasso. Für diesen Teil der Forderungen bleibt das
Ausfallrisiko beim Factoringkunden.
Die Leasinggesellschaft ist vor Zahlungsausfällen,
die auf der Zahlungsunfähigkeit ihrer Abnehmer beruhen, gesichert. Zwar
behalten die Factoringgesellschaften auch bei Übernahme des Delkredererisikos
vorläufig ca. 10 bis 20% des Gegenwertes einer Forderung als Sicherheit ein.
Dieser Sicherungseinbehalt dient jedoch nur der Verrechnung von evtl. nachträglich
eingeräumten Rabatten, Skontoabzügen und ähnlichen Abzügen, die der
zahlungspflichtige Kunde an der angekauften Forderung vornimmt. Sofern der
Factor das Delkredererisiko übernommen hat, wird der (restliche)
Sicherungseinbehalt auch im Fall der Nichtzahlung durch den Kunden an den
Forderungsverkäufer ausgezahlt. Zur Übernahme des Delkredererisikos unterzieht
der Factor die Abnehmer der Leasinggesellschaften einer intensiven Kreditwürdigkeitsprüfung,
die im Ergebnis zur Festlegung eines Limits pro Abnehmer führt. Bis zu diesem
Limit ist die Factoringgesellschaft bereit, das Delkredererisiko zu übernehmen.
3.
Dienstleistungsfunktion
Der Factor übernimmt die
Debitorenbuchhaltung für die angekauften Forderungen. Er überwacht
Zahlungseingänge und übernimmt das Mahnwesen. Er kümmert sich auch um die
Eintreibung notleidender Forderungen.
Finanzinstitute
Factoringesellschaften sind Finanzinstitute
nach § 1 Abs. 3 KWG. Eine Factoring-Bank unterliegt auch dem § 18 KWG, nachdem
sich die Bank bei Engagements über 500.000 EUR die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Kreditnehmers durch Vorlage der Jahresabschlüsse offen legen lassen muss.
Vorteile des Factoring
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Factoring verbessert die Liquidität des Factoringkunden, da er
bereits vor Fälligkeit seiner Forderungen über 80 % bis 90% der Rechnungsbeträge
verfügen kann. Dadurch ist er in der Lage, seine Vorlieferanten schneller zu
bezahlen und Skonti auszunutzen. Als prompter Zahler erhält er bei seinen
Lieferanten ein besseres Standing.
-
Bilanztechnisch bedeutet Factoring, dass die Bilanzsumme gekürzt
wird, was zur Folge hat, dass der Eigenkapitalanteil erhöht wird. Da fast alle
Kreditwürdigkeitsprüfungen der Banken auch eine Bilanzanalyse umfassen, steht
ein Unternehmen bei seiner Hausbank in besserem Licht dar.
-
Ein weiterer positiver Effekt kann sich aus einer
Gewerbesteuerersparnis ergeben. Die Höhe der Gewerbesteuer bemisst sich nach
dem Gewerbeertrag. Fremdkapital mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (sog.
Dauerschuld) ist Bestandteil des Gewerbekapitals: Die Zinsen werden dem
Gewerbeertrag zugeschlagen. Dank der durch Factoring verbesserten Liquidität lässt
sich eine solche Dauerschuld u.U. zurückführen. Durch eine Tilgung der Schuld
verringern sich der Gewerbeertrag, sodass die Bemessungsgrundlage reduziert
wird.
-
Die Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor erspart dem
Factoringkunden Überraschungen mit Debitorenverlusten. Ein Abladen von
schlechten Kunden auf den Factor dürfte jedoch nicht möglich sein, da dieser
sich über die Bonität der Debitoren vergewissert und für zweifelhafte
Abnehmer in der Regel kein Debitorenlimit gewähren wird.
-
Die Zahlungen vom Factor können mit großer Sicherheit geplant
werden, was bei zögerlicher Zahlung der Debitoren nicht
immer möglich ist.
-
Durch die Dienstleistungsfunktion wird die Buchhaltung des
Factoringkunden spürbar entlastet. Er spart sowohl Personal- als auch
Sachkosten, etwa Mahnporto, EDV-Kapazitäten und Anwaltskosten. Die Übertragung
des Inkassowesens auf den Factor führt zu einer Versachlichung des Mahnwesens.
Da der Factor Informationen über eine Vielzahl von Debitoren sammelt, kann er
seine Kunden vor Geschäften mit dubiosen Abnehmern warnen.
Nachteile und Probleme des Factoring
Probleme mit Factoring können sich in
rechtlicher Hinsicht und in Bezug auf die geschäftliche Reputation des
Factoringkunden ergeben. Das deutsche Recht kennt den verlängerten
Eigentumsvorbehalt und das Abtretungsverbot, die Factoring nicht begünstigen.
Beim einfachen Eigentumsvorbehalt (§ 455 BGB) vereinbaren Käufer und
Lieferant, dass das Eigentum an der
gelieferten Ware erst mit deren vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht.
Häufig gehen die Lieferanten noch weiter und lassen sich die Forderungen aus
dem Weiterverkauf der von ihnen gelieferten Produkte zur Besicherung ihrer
Kaufpreisforderung abtreten. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt ist häufig
in den AGB des Lieferanten enthalten. Forderungen, die mit einer Abtretung aus
verlängertem Eigentumsvorbehalt kollidieren, kommen für unechtes Factoring
(keine Übernahme des Ausfallrisikos durch den Factor) nicht in Frage.
Eine zweite Hürde für das Factoring stellt
das Abtretungsverbot dar. In § 399 BGB heißt es: "Eine Forderung kann
nicht abtreten werden, wenn ... die Abtretung durch Vereinbarung mit dem
Schuldner ausgeschlossen ist." Viele Schuldner haben dieses
Abtretungsverbot in ihre AGB aufgenommen, vor allem wirtschaftlich starke
Unternehmen der Automobilbranche, der chemischen Industrie sowie die meisten
Kaufhäuser. Forderungen gegen diese Unternehmen sind vom Factoring
ausgeschlossen. Durch das Abtretungsverbot möchte sich der Schuldner davor schützen,
die gleiche Schuld zweimal begleichen zu müssen, da er versehentlich doch noch
an den alten Gläubiger gezahlt hat.
Daneben hat Factoring auch mit einem
Imageproblem zu kämpfen. Schuldner, denen die Abtretung der Forderungen gegen
sie angezeigt wird, gehen häufig davon aus, dass der Lieferant kurz vor
dem Konkurs steht. Dies ist dadurch zu erklären, dass Banken Zessionen i.d.R.
erst dann offenlegen, wenn die kreditnehmende Firma kein langes Leben mehr vor
sich hat. Beim Factoring ist dagegen die Offenlegung der Zession die Regel, da
der Factor im Rahmen der Dienstleistungsfunktion die Forderung direkt beim
Schuldner einzieht. Die Anzeige an den Schuldner hat nichts damit zu tun, dass
dem Factoringkunden finanziell die Puste ausgeht.
Kosten des Factoring
Kosten entstehen dem Factoringkunden durch
die Factoringgebühr als Entgelt für die Risikoübernahme und die
Dienstleistungen sowie durch Zinsen für die Bevorschussung der Forderungen. Die
Factoringgebühr lässt sich aufspalten in einen Dienstleistungs- und einen
Delkredereanteil. Der Delkredereanteil ist das Entgelt für das übernommene
Risiko des Forderungsausfalls. Dienstleistungs- und Delredereanteil zusammen
bewegen sich zwischen 0,5% und 2,5% der angekauften Rechnungsbeträge.
Für die Finanzierung der Forderungen stellt
der Factor zusätzlich zur Factoringgebühr Zinsen für den Zeitraum vom Ankauf
der Forderung bis zum Eingang der Zahlung des Debitors in Rechnung. Zahlt der
Debitor nicht, so berechnet der Factor Zinsen bis zum vereinbarten Zeitpunkt, zu
dem die Forderung als ausgefallen gilt, üblicherweise 90 bis 120 Tage nach Fälligkeit
der Forderung. Die Höhe der Zinsen entspricht banküblichen Sätzen für
Kontokorrentkredite. In der Regel wird der Zins auf den gesamten
Forderungsbetrag berechnet, obwohl nur 80 bis 90% der Forderung finanziert
werden. Das vom Factor bis zum Zahlungseingang zurückgehaltene Bardepot
verzinst sich dann mit einem niedrigeren Guthabenzins.
Gewerbesteuerliche Behandlung der
Refinanzierung durch Factoring
Für die Leasinggesellschaft verbindet sich
mit dem regesslosen Forderungsverkauf ein Gewerbesteuervorteil: Der
Forderungsverkauf führt zu keiner Gewerbesteuer-Mehrbelastung, da der
Verkaufserlös gewerbesteuerlich nicht als Dauerschuld, sondern als eine
Vorauszahlung auf die noch zu erbringende Nutzungsüberlassung gilt. In der
Bilanz der Leasinggesellschaft wird in Höhe des Verkaufserlöses ein passiver
RAP eingestellt, der linear über die Vertragslaufzeit ergebniswirksam aufgelöst
wird.
1. a)
Bestand des Forderungsverkaufs
30.000.000,00 EUR
- Sperrguthaben 10%
3.000.000,00 EUR
= Liquiditätsgewinn
27.00.000,00 EUR
1.b)
Dieser Liquiditätsgewinn versetzt die
NordLeasing GmbH in die Lage, die Lieferantenrechnungen innerhalb von 10 Tagen
zu bezahlen und damit Skonto oder Rabatte auszunutzen.
Zu 2.:
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Factoringgebühr 1,5‰ vom
Jahresumsatz |
270.000,00
EUR |
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Sollzinsen 12% p.a. |
3.600.000,00
EUR |
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- Habenzinsen 6% |
180.000,00
EUR |
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Kosten des Factoring |
3.690.000,00
EUR |
Unvollständig: Bonitätsprüfungsgebühr
berücksichtigen!