Refinanzierung von Leasingverträgen (Factoring)

 

 


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Fall: Factoring

Wichtige Begriffe zum Factoring

Lösungen

 

Die NordLeasing GmbH verkauft Leasingforderungen an die ABC-Factoring-Bank

 

Zur Refinanzierung des Kfz-Leasinggeschäfts verkauft die NordLeasing GmbH  im Jahresdurchschnitt 1/6 ihrer gewerblichen Leasingforderungen in Höhe von 30 Mio. EUR an die ABC-Factoring-Bank AG in Hamburg. Der Jahresumsatz (gewerbliche Leasingverträge) der NordLeasing GmbH beträgt 180 Mio. EUR. 

 

Die  ABC-Factoring-Bank bietet der NordLeasing die nachstehenden Konditionen zur Refinanzierung an:

 

Konditionen für den Forderungsverkauf: 

Factoring-gebühr

Sollzinsen

Habenzinsen

Auszahlung bei Ankauf

Bardepot

1,5‰ auf  den Jahresumsatz

12% p.a. auf die Summe der angekauften Leasingraten

6% p.a. auf das Bardepot

90% des Forderungs-betrages

10% des Forderungs-betrages

Bonitätsprüfungsgebühr einmalig 0,15‰ auf die angekauften Leasingraten

 

1.        

a) Ermitteln Sie den Liquiditätsgewinn für die NordLeasing GmbH durch den  

    Forderungsverkauf!

b)       Unter welchen Voraussetzungen ist die ABC-Factoring GmbH bereit, die gewerblichen Leasingraten der NordLeasing GmbH anzukaufen?

c)       Beschreiben Sie die Funktionen, die die ABC-Factoring GmbH  in diesem Fall für die NordLeasing übernimmt.

d)       Welcher Vorteil ergibt sich für die NordLeasing GmbH aus der Refinanzierung und welche Nachteile ergeben sich aus diesem Leasingratenankauf für die ABC-Factoring  GmbH?

 

2.       Errechnen Sie die Factoringkosten, die die ABC-Factoring-Bank der NordLeasing GmbH in Rechnung stellt.

 

Wichtige Begriffe

 

Forfaitierung

Forfaitierung ist der Ankauf mittel- und langfristiger Exportforderungen unter Verzicht des Rückgriffs auf den Forderungsverkäufer im Fall der Nichtzahlung durch den Schuldner. Der Forfaitierung liegt ein Kaufvertrag zwischen dem Exporteur (Forderungsverkäufer/Forfaitist) und einer Bank bzw. einem Spezialinstitut (Forderungskäufer) zugrunde. Durch eine Forfaitierung gehen alle Rechte aus der Forderung, aber auch die Risiken auf den Forfaiteur (Forderungskäufer) über. Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann der Forfaiteur keinen Rückgriff auf den Forderungsverkäufer nehmen, da er die wirtschaftlichen und politischen Risiken trägt, z.B. wenn sich die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Lande des Importeurs durch Unruhen, Streiks oder kriegerische Auseinandersetzungen verschlechtern und die Zahlungsverpflichtungen aus diesen Gründen nicht erfüllt werden können. Der Forfaiteur muss außerdem beachten, dass er ein Transfer-, Konvertierungs- und Währungsrisiko zu tragen hat. Der Exporteur haftet lediglich für den rechtlichen Bestand der Forderungen und ist verpflichtet, für Mängelrügen, die vom Importeur geltend gemacht werden könnten, einzustehen (Gewährleistungsrisiko).

 

Factoring

Unter Factoring versteht man den Ankauf von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch einen Factor. An einem Factoringgeschäft sind drei Seiten beteiligt. Der Factoringkunde (Anwender oder Anschlusskunde) liefert Waren an seinen Abnehmer. Der Abnehmer schuldet ihm aus diesem Geschäft den Kaufpreis der Ware, er ist Debitor. In der Regel gewährt der Lieferant seinem Abnehmer ein Zahlungsziel, d.h. der Abnehmer muss die Lieferantenforderungen erst nach 30, 60 oder 90 Tagen bezahlen. Benötigt der Lieferant bereits vor Fälligkeit der Forderung sein Geld, so kann  er die Forderung an ein Factoringinstitut, den sog. Faktor verkaufen.

 

Der Factoringvertrag ist ein Kaufvertrag, zu dessen Erfüllung der Factoringkunde die Forderung gegen seinen Debitor an den Factor abtritt (zediert). Dabei tritt ein Gläubigerwechsel ein, der dem Debitor in aller Regel angezeigt wird (offene Zession). Er kann dann mit schuldbefreiender Wirkung nur an die Factoringgesellschaft zahlen.

 

Funktionen des Factoring

1.       Finanzierungsfunktion

Durch den Verkauf der Forderungen vor deren Fälligkeit erhält der Factoringkunde sofort liquide Mittel. Ihm werden vom Factor 80 % bis 90% der Rechnungssummen abzüglich der Factoringgebühr ausgezahlt. Die restlichen 10 % bis 20% werden auf einem Sperrkonto, dem sog. Bardepotkonto gebucht. Sie dienen dem Factor als Sicherheit für etwaige Reklamationen und Abzüge (Skonti, Rabatte) des Abnehmers. Bei Zahlung des Abnehmers an die Factoringgesellschaft wird auch dieser Rest dem Anwender gutgeschrieben. Buchhalterisch ist Factoring ein Aktivtausch.

 

2.       Delkrederefunktion

Mit dem Ankauf der Forderung übernimmt der Factor das Risiko für die Zahlungsunfähigkeit des Debitors. Man spricht vom Ausfall- oder Delkredererisiko. Der Delkrederefall gilt nach einer vertraglich vereinbarten Frist - i.d.R. 90 bis 120 Tage nach Fälligkeit der Forderung - als eingetreten. Der Factoringkunde muss die Zahlungsunfähigkeit des Debitors nicht nachweisen. Er haftet lediglich für den rechtlichen Bestand der Forderung. Die Eintreibung der Forderung ist nun das Problem des Factors. Um das Risiko überschaubar zu halten, prüft der Factor vor Abschluss des Factoringvertrages die Bonität der Debitoren des Factoringkunden und legt ein Kreditlimit für jeden einzelnen Debitor fest. Forderungen, die das festgesetzte Limit übersteigen, übernimmt der Factor zum Inkasso. Für diesen Teil der Forderungen bleibt das Ausfallrisiko beim Factoringkunden.

 

Die Leasinggesellschaft ist vor Zahlungsausfällen, die auf der Zahlungsunfähigkeit ihrer Abnehmer beruhen, gesichert. Zwar behalten die Factoringgesellschaften auch bei Übernahme des Delkredererisikos vorläufig ca. 10 bis 20% des Gegenwertes einer Forderung als Sicherheit ein. Dieser Sicherungseinbehalt dient jedoch nur der Verrechnung von evtl. nachträglich eingeräumten Rabatten, Skontoabzügen und ähnlichen Abzügen, die der zahlungspflichtige Kunde an der angekauften Forderung vornimmt. Sofern der Factor das Delkredererisiko übernommen hat, wird der (restliche) Sicherungseinbehalt auch im Fall der Nichtzahlung durch den Kunden an den Forderungsverkäufer ausgezahlt. Zur Übernahme des Delkredererisikos unterzieht der Factor die Abnehmer der Leasinggesellschaften einer intensiven Kreditwürdigkeitsprüfung, die im Ergebnis zur Festlegung eines Limits pro Abnehmer führt. Bis zu diesem Limit ist die Factoringgesellschaft bereit, das Delkredererisiko zu übernehmen.

 

3.       Dienstleistungsfunktion

Der Factor übernimmt die Debitorenbuchhaltung für die angekauften Forderungen. Er überwacht Zahlungseingänge und übernimmt das Mahnwesen. Er kümmert sich auch um die Eintreibung notleidender Forderungen.

 

Finanzinstitute

Factoringesellschaften sind Finanzinstitute nach § 1 Abs. 3 KWG. Eine Factoring-Bank unterliegt auch dem § 18 KWG, nachdem sich die Bank bei Engagements über 500.000 EUR die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers durch Vorlage der Jahresabschlüsse offen legen lassen muss.

 

Vorteile des Factoring

-         Factoring verbessert die Liquidität des Factoringkunden, da er bereits vor Fälligkeit seiner Forderungen über 80 % bis 90% der Rechnungsbeträge verfügen kann. Dadurch ist er in der Lage, seine Vorlieferanten schneller zu bezahlen und Skonti auszunutzen. Als prompter Zahler erhält er bei seinen Lieferanten ein besseres Standing.

-         Bilanztechnisch bedeutet Factoring, dass die Bilanzsumme gekürzt wird, was zur Folge hat, dass der Eigenkapitalanteil erhöht wird. Da fast alle Kreditwürdigkeitsprüfungen der Banken auch eine Bilanzanalyse umfassen, steht ein Unternehmen bei seiner Hausbank in besserem Licht dar.

-         Ein weiterer positiver Effekt kann sich aus einer Gewerbesteuerersparnis ergeben. Die Höhe der Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewerbeertrag. Fremdkapital mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr (sog. Dauerschuld) ist Bestandteil des Gewerbekapitals: Die Zinsen werden dem Gewerbeertrag zugeschlagen. Dank der durch Factoring verbesserten Liquidität lässt sich eine solche Dauerschuld u.U. zurückführen. Durch eine Tilgung der Schuld verringern sich der Gewerbeertrag, sodass die Bemessungsgrundlage reduziert wird.

-         Die Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor erspart dem Factoringkunden Überraschungen mit Debitorenverlusten. Ein Abladen von schlechten Kunden auf den Factor dürfte jedoch nicht möglich sein, da dieser sich über die Bonität der Debitoren vergewissert und für zweifelhafte Abnehmer in der Regel kein Debitorenlimit gewähren wird.

-         Die Zahlungen vom Factor können mit großer Sicherheit geplant werden, was bei zögerlicher Zahlung der Debitoren nicht  immer möglich ist.

-         Durch die Dienstleistungsfunktion wird die Buchhaltung des Factoringkunden spürbar entlastet. Er spart sowohl Personal- als auch Sachkosten, etwa Mahnporto, EDV-Kapazitäten und Anwaltskosten. Die Übertragung des Inkassowesens auf den Factor führt zu einer Versachlichung des Mahnwesens. Da der Factor Informationen über eine Vielzahl von Debitoren sammelt, kann er seine Kunden vor Geschäften mit dubiosen Abnehmern warnen.

 

Nachteile und Probleme des Factoring

Probleme mit Factoring können sich in rechtlicher Hinsicht und in Bezug auf die geschäftliche Reputation des Factoringkunden ergeben. Das deutsche Recht kennt den verlängerten Eigentumsvorbehalt und das Abtretungsverbot, die Factoring nicht begünstigen. Beim einfachen Eigentumsvorbehalt (§ 455 BGB) vereinbaren Käufer und Lieferant, dass das Eigentum  an der gelieferten Ware erst mit deren vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht. Häufig gehen die Lieferanten noch weiter und lassen sich die Forderungen aus dem Weiterverkauf der von ihnen gelieferten Produkte zur Besicherung ihrer Kaufpreisforderung abtreten. Dieser verlängerte Eigentumsvorbehalt ist häufig in den AGB des Lieferanten enthalten. Forderungen, die mit einer Abtretung aus verlängertem Eigentumsvorbehalt kollidieren, kommen für unechtes Factoring (keine Übernahme des Ausfallrisikos durch den Factor) nicht in Frage.

 

Eine zweite Hürde für das Factoring stellt das Abtretungsverbot dar. In § 399 BGB heißt es: "Eine Forderung kann nicht abtreten werden, wenn ... die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist." Viele Schuldner haben dieses Abtretungsverbot in ihre AGB aufgenommen, vor allem wirtschaftlich starke Unternehmen der Automobilbranche, der chemischen Industrie sowie die meisten Kaufhäuser. Forderungen gegen diese Unternehmen sind vom Factoring ausgeschlossen. Durch das Abtretungsverbot möchte sich der Schuldner davor schützen, die gleiche Schuld zweimal begleichen zu müssen, da er versehentlich doch noch an den alten Gläubiger gezahlt hat.

 

Daneben hat Factoring auch mit einem Imageproblem zu kämpfen. Schuldner, denen die Abtretung der Forderungen gegen  sie angezeigt wird, gehen häufig davon aus, dass der Lieferant kurz vor dem Konkurs steht. Dies ist dadurch zu erklären, dass Banken Zessionen i.d.R. erst dann offenlegen, wenn die kreditnehmende Firma kein langes Leben mehr vor sich hat. Beim Factoring ist dagegen die Offenlegung der Zession die Regel, da der Factor im Rahmen der Dienstleistungsfunktion die Forderung direkt beim Schuldner einzieht. Die Anzeige an den Schuldner hat nichts damit zu tun, dass dem Factoringkunden finanziell die Puste ausgeht.

 

Kosten des Factoring

Kosten entstehen dem Factoringkunden durch die Factoringgebühr als Entgelt für die Risikoübernahme und die Dienstleistungen sowie durch Zinsen für die Bevorschussung der Forderungen. Die Factoringgebühr lässt sich aufspalten in einen Dienstleistungs- und einen Delkredereanteil. Der Delkredereanteil ist das Entgelt für das übernommene Risiko des Forderungsausfalls. Dienstleistungs- und Delredereanteil zusammen bewegen sich zwischen 0,5% und 2,5% der angekauften Rechnungsbeträge.

 

Für die Finanzierung der Forderungen stellt der Factor zusätzlich zur Factoringgebühr Zinsen für den Zeitraum vom Ankauf der Forderung bis zum Eingang der Zahlung des Debitors in Rechnung. Zahlt der Debitor nicht, so berechnet der Factor Zinsen bis zum vereinbarten Zeitpunkt, zu dem die Forderung als ausgefallen gilt, üblicherweise 90 bis 120 Tage nach Fälligkeit der Forderung. Die Höhe der Zinsen entspricht banküblichen Sätzen für Kontokorrentkredite. In der Regel wird der Zins auf den gesamten Forderungsbetrag berechnet, obwohl nur 80 bis 90% der Forderung finanziert werden. Das vom Factor bis zum Zahlungseingang zurückgehaltene Bardepot verzinst sich dann mit einem niedrigeren Guthabenzins.

 

Gewerbesteuerliche Behandlung der Refinanzierung durch Factoring

Für die Leasinggesellschaft verbindet sich mit dem regesslosen Forderungsverkauf ein Gewerbesteuervorteil: Der Forderungsverkauf führt zu keiner Gewerbesteuer-Mehrbelastung, da der Verkaufserlös gewerbesteuerlich nicht als Dauerschuld, sondern als eine Vorauszahlung auf die noch zu erbringende Nutzungsüberlassung gilt. In der Bilanz der Leasinggesellschaft wird in Höhe des Verkaufserlöses ein passiver RAP eingestellt, der linear über die Vertragslaufzeit ergebniswirksam aufgelöst wird.

 


Lösungen:

1. a)

Bestand des Forderungsverkaufs   30.000.000,00 EUR

- Sperrguthaben 10%                        3.000.000,00 EUR

= Liquiditätsgewinn                         27.00.000,00 EUR

 

1.b)

Dieser Liquiditätsgewinn versetzt die NordLeasing GmbH in die Lage, die Lieferantenrechnungen innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen und damit Skonto oder Rabatte auszunutzen.

 

Zu 2.:

Factoringgebühr 1,5‰ vom Jahresumsatz

270.000,00 EUR

Sollzinsen 12% p.a.

3.600.000,00 EUR

- Habenzinsen 6%

180.000,00 EUR

Kosten des Factoring

3.690.000,00 EUR

 

Unvollständig: Bonitätsprüfungsgebühr berücksichtigen!