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Aktualisierungen und Korrekturenfür das Buch "Zwischenprüfungstraining Bankfachklasse"
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Leider schleichen sich immer wieder kleine Fehler in die Lösungen hinein. Deshalb finden Sie auf dieser Seite Korrekturen zu den Lösungen des Gablerbuches "Prüfungstraining für Bankkaufleute - Zwischenprüfungstraining Bankfachklasse"
Aktualisierungen und Korrekturen für die 10. Auflage
Aufgabe I-25 (S. 14, Lösung S. 236)
Zwei Mal Datum in der Aufgabe ändern: Ermittelt werden soll der neue Kontostand vom 21.11.2011.
Aufgabe I-45 (S. 22, Lösung S. 238)
Aussage E) austauschen:
E) "Mittels der Girocard und mit Eingabe der PIN können Sie sich am SB-Terminal über den aktuellen Kontostand informieren."
Aufgabe I-72 (S. 35, Lösung S. 244)
Aussage C) austauschen:
C Die Bank erteilt Auskünfte nur an eigene Kunden und an andere Kreditinstitute für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.
Lösungserläuterung zur Aussage C:
Bankauskunft
Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und
Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft
Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondereüber Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen.
Aufgabe III-23 (S. 77, Lösung S. 263)
Lösung für Familie Peterhoff korrigieren: 90,11 € Wohnungsbau-Prämie
Aufgabe III-72 (S. 98, Lösung S. 270)
Im Vorspann kommt einmal eine Frau Mais vor, die aber Frau Uhlmann sein muss.
Aktualisierungen und Korrekturen für die 9. Auflage
Bewertung von Sachanlagen ab dem 01.01.2010
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro (netto) dürfen wieder im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden.
Aufgabe I-25 (S. 14, Lösung S. 242)
Lösung ändern:
Die letzten beiden Tabellenzeilen ändern:
+ Gutschrift Zinsen Termineinlage 20.11.: 828,29 €
= Kontostand neu 20.11.: 7.033,97 €
Aufgabe I-44 (S. 22, Lösung S. 244)
Zweites Lösungskästchen einfügen:
Lösung ergänzen:
B und D sind richtig.
Aufgabe I-60 (S. 29, Lösung S. 247)
Lösungsbuchstaben änden in B
Aufgabe III-2 (S. 73; Lösung S. 260)
Lösung austauschen:
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5,1% Zinsen für 30 Tage 150.000 € |
637,50 € |
./. |
25% Abgeltungssteuer |
159,37 € |
./. |
5,5% Solidaritätszuschlag |
8,76 € |
= |
Zwischensumme |
469,37 € |
|
|
|
+ |
0,5% Zinsen für 10 Tage 150.469,37 € |
20,90 € |
./. |
25% Abgeltungssteuer |
5,22 € |
./. |
5,5% Solidaritätszuschlag |
0,28 € |
= |
Zinsgutschrift |
15,40 € |
|
Einbehaltene Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag |
173,63 € |
Aufgabe III-51 (S. 92; Lösung S. 267)
Lösung austauschen:
7,21 € (94,40 x 0,5 x 55) : 360
Betrag auf den Vorschusszinsen berechnet werden: 12.000 € - 2.000 € Freibetrag - 560 € noch nicht kapitalisierte Zinsen
Aufgabe III-68 (S. 100; Lösung S. 270)
Zweites Lösungskästchen einfügen:
Lösung ergänzen:
D und E sind richtig.
Aufgabe VI-8 (S. 173, Lösung S. 297)
Frage abändern: Wie kontiert die die Nordbank AG im Grundbuch den Vorgang der Lastschriftvorlage?
Aufgabe VI-18 (S. 176, Lösung S. 298)
Lösung ändern: Die Zuordnung 6 erhält den Lösungsbuchstaben A
Aufgabe VI-28 (Seite 181, Lösung S. 300)
Da seit dem 1.1.2010 geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,- Euro (netto) im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden dürfen, ist nun auch zusätzlich B und D richtig.
Aufgabe VI-32 (S. 182, Lösung S. 301)
90-Tage-Methode auch anwendbar: Berechnung:
15000 - 2000 - 560 = 12440
12440 * 90 Tage * 0,75% : 360 = 23,34 Euro
Aufgabe VI-85 (Seite 201, Lösung S. 309)
Der Schreibtisch kann als geringwertiges Wirtschaftsgut wie in A gesagt, über 5 Jahre mit jährlich 1/5 seines Wertes abgeschrieben werden oder als geringwertiges Wirtschaftsgut zum 31. Dezember des Anschaffungsjahres vollständig abgeschrieben werden. (Aussage E)
Aufgabe VI-92 (Seite 205, Lösung S. 310)
Zu den Wirtschaftsgütern bis 410 Euro, die es seit dem 1.1.2010 wieder gibt, zählt das Notebook nicht. Daher müsste die Kontenbezeichnung E geändert werden in Sammelposten (GWG).
Aufgabe VII-20 (S. 216, Lösung S. 313)
Lösung ändern: C) ist richtig
Aktualisierungen und Korrekturen für die 8. Auflage
Ab 1.1.2009 wurden das Halbeinkünfteverfahren und das Zinsabschlagsverfahren durch die Abgeltungsteuer ersetzt. Die Neuregelung mit Berechnungsbeispielen finden Sie unter dem Link
Neuregelung zur Abgeltungsteuer
Ab 1.1.2009 wurden die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Einkommensgrenze für Beteiligungssparen bis 400,00 € jährlich neu geregelt. Nähere Infos mit Übersicht finden Sie unter dem Link:
Neuregelung zu vermögenswirksamen Leistungen
Aufgabe I-24 (S. 14, Lösung S. 215)
Bei Perczynski finden Sie den Hinweis auf S. 92, dass die Beerdigungskosten ohne Vorlage eines Erbscheins vom KI bezahlt werden. Richtig ist allerdings eine Aussage in der vom Bank-Verlag in Köln herausgegebene Schrift “Kontoführung und Zahlungsverkehr, Rechtsfragen aus der Bankpraxis, in der es heißt:
Die Bank ist nicht verpflichtet, in diesbezügliche Vorleistung (Bezahlung der Beerdigungskosten) zu gehen. Sie tut es grundsätzlich auf eigenes Risiko. Stellt sich später z.B. heraus, dass der die Auszahlung Veranlassende überhaupt nicht Erbe geworden ist, die Bank mithin auf Weisung eines Scheinerben geleistet hat, so ist sie u.U. gegenüber dem wirklichen Erben bankrechtlich zur Rückbuchung des verauslagten Betrages verpflichtet, auch wenn sie als Geschäftsführer ohne Auftrag gehandelt hat. Möchte sich die Bank absichern, so wird sie im Gegenzug für Verauslagung der Begräbniskosten eine entsprechende Haftungserklärung des die Auszahlung bzw. Bezahlung begehrenden einfordern.
Aussage C) und Aussage E) konkurrieren miteinander, d.h. man müsste sicherlich beide Lösungen akzeptieren.
Ich werde in der nächsten Version folgende nicht korrekte Aussage C) formulieren: Die Kosten einer standesgemäßen Bestattung muss die Nordbank AG ohne Vorlage eines Erbscheins an das Bestattungsunternehmen überweisen.
Neue Aussage E) Die Beerdigungskosten werden von der Nordbank AG erst bei Vorlage eines Erbscheins auf Veranlassung der Erben überwiesen.
§ 1968 BGB (Beerdigungskosten) Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.
Aufgabe I-25 (S. 14, Lösung S. 215)
Hinweis in dieser Aufgabe ändern:
Berücksichtigen Sie auch die Zinsen für die Termineinlage in Aufgabe I-23
Aufgabe I-60 (S. 29, Lösung S. 219)
Lösung ändern: Aussage B) ist richtig.
Aufgabe II-52 (S. 88, Lösung S. 235)
Neue Lösung
Betrag |
VZ-Zeitraum |
Zinstage |
Vorschusszinsen |
2.000,00 € frei |
- |
- |
- |
560,00 € Zinsen frei |
- |
- |
- |
9.440,00 € |
09.02. bi s 30.02. |
21 |
2,75 € |
7.440,00 € |
01.03. bi s 31.03. |
30 |
3,10 € |
5.440,00 € |
01.04. bi s 04.04. |
4 |
0,30 € |
Summe |
|
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6,15 € |
III Geldanlage auf Konten
Die nachfolgenden Aufgaben enthalten die alte Zinsabschlagsteuer, die ab 1.1.2009 durch die Abgeltungsteuer ersetzt wird. Bei diesen Aufgaben ist aus Vereinfachungsgründen die Kirchensteuer nicht zu berücksichtigen.
Aufgabe III-2 (S. 69/228)
In der Frage Zinsabschlagsteuer durch Abgeltungsteuer ersetzen.
Lösung austauschen:
| 5,1% Zinsen für 30 Tage 150.000 € | 637,50 € |
| + 0,5% Zinsen für 10 Tage 150.637,50 € | 20,92 € |
| = Zinsen insgesamt | 658,42 € |
| ./. 25% Abgeltungsteuer | 164,60 € |
| ./. 5,5% Solidaritätszuschlag | 9,05 € |
| = Zinsgutschrift | 484,77 € |
Aufgabe III-16 (S. 74/230)
Lösung austauschen:
| Zinsertrag für 30 Tage, 3%, 144.000 € | 360,00 € |
| ./. 25% Abgeltungsteuer | 90,00 € |
| ./. 5,5% Solidaritätszuschlag | 4,95 € |
| = Zinsgutschrift | 265,05 € |
Aufgabe III-20 (S. 76/231)
Lösung ändern:
Ersten Satz austauschen:
A und E, vgl. §§ 32d, 43 Abs. 1, 43a, 44 und 44a EStG zur Abgeltungsteuer.
Aufgabe III-21 (S. 76/231)
Frage b) ändern:
b) Welchen Betrag erhält Frau Schult gutgeschrieben, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt und Kirchensteuer nicht anfällt.
Lösung b) austauschen:
| Bruttozinsertrag 14.000,00 - 11.369,66 | 2.630,34 € |
| ./. 25% Abgeltungsteuer | 657,58 € |
| ./. 5,5% Solidaritätszuschlag | 36,16 € |
| = Zinsgutschrift | 1.936,60 € |
| Gutschriftsbetrag 11.369,66 € + 1.936,60 € | 13.306,26 € |
Lösung c) austauschen:
Anlagebetrag: 13.306,26 €; Rückzahlungsbetrag 17.578,43 € (13.306,26 € x 1,321065)
Aufgabe III-28 (S. 79/232)
Die Aufgabe auf das Jahr 2009 umschreiben und den Begriff Zinsabschlagsteuer durch Abgeltungsteuer ersetzen. Die Kirchensteuer bleibt unberücksichtigt, da Herr Schröder nicht Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist. Die Abgeltungsteuer beträgt 25%.
Lösung austauschen
| Zinsen für 2009 | 200,00 € |
| ./. 100,00 € FSA | 100,00 € |
| = Zwischensumme | 100,00 € |
| ./. 25% Abgeltungsteuer | 25,00 € |
| ./. 5,5% Soli | 1,37 € |
| = Zwischensumme | 73,63 € |
| + FSA | 100,00 € |
| = Zinsgutschrift | 173,63 € |
Aufgabe III-30 (S. 80/232)
Lösung b) austauschen:
| Bruttoertrag 10.000,00 - 8.227,03 | 1.772,97 € |
| ./. 25% Abgeltungsteuer | 443,24 € |
| ./. 5,5% Solidaritätszuschlag | 24,37 € |
| = Zinsgutschrift | 1.305,36 € |
Aufgabe III-31 (S. 80/232)
Lösung austauschen:
E, ein FSA bewirkt, dass Kapitalerträge (z.B. Zinsen und Dividenden) bis zur Höhe des erteilten FSA ohne Abzug von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer ausgezahlt werden. Die Höhe des erteilten FSA darf bei Alleinstehenden den Sparer-Pauschbetrag von 801 €, bei Zusammenveranlagung 1.602 € nicht übersteigen. Kreditinstitute melden dem Bundeszentralamt für Steuern bis 31. Mai jeden Jahres die Höhe der im Vorjahr tatsächlich steuerfrei ausgezahlten Kapitalerträge je FSA. Der FSA muss der auszahlenden Stelle schriftlich auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck erteilt werden. Ein FSA kann nicht erteilt werden für Konten von Wohnungseigentümer- oder Erbengemeinschaften oder Gemeinschaftskonten nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
Aufgabe III-33 (S. 81/233)
Arbeitsauftrag ergänzen:
Frau Paulsen gehört keiner Religionsgemeinschaft an.
Lösung austauschen:
| Zinsertrag für 90 Tage, 3,73%, 10.000 € | 93,25 € |
| ./. 25% Abgeltungsteuer | 23,31 € |
| ./. 5,5% Solidaritätszuschlag | 1,28 € |
| = Zinsgutschrift | 68,66 € |
Aufgabe III-42 (S. 84/234)
In der vorletzten Zeile "zinsabschlagsteuerfrei" ersetzen durch "abgeltungsteuerfrei".
Aufgabe III-43 (S. 85/234)
Lösung austauschen:
| Zinsen 2% p.a. | 200,00 € |
| ./. Zinsen für Abhebung 2.000,00 € 180 Tage | 20,00 € |
| ./. Vorfälligkeitsentgelt | 10,00 € |
| = Zinsertrag für das laufende Jahr | 170,00 € |
| ./. 25% Abgeltungsteuer | 42,50 € |
| ./. 5,5% Solidaritätszuschlag | 2,33 € |
| = Zinsertrag nach Steuern | 125,17 € |
Aufgabe III-48 (S. 87/234)
Im Vorspann 2 Mal das Datum ändern auf 31.12.2009
Frage a) ändern:
a) die Abgeltungsteuer.
Lösung a) austauschen:
| Zinsen für 2009 | 193,29 € |
| ./. Vorfälligkeitsentgelt | 4,49 € |
| = Summe | 188,80 € |
| ./. 25% Abgeltungsteuer | 47,20 € |
Lösung b) austauschen:
Solidaritätszuschlag 5,5% von 47,20 € = 2,59 €
Lösung c) austauschen:
| Saldo 31.12.2009 | 7.250,00 € |
| + Habenzinsen | 193,29 € |
| ./. Vorfälligkeitsentgelt | 4,49 € |
| ./. Abgeltungsteuer | 47,20 € |
| ./. Solidaritätszuschlag | 2,59 € |
| = Neuer Saldo | 7.389,01 € |
Aufgabe V-53 (S. 147, Lösung S. 250)
Der Gesamtbetrag, der an die GKV abgeführt wird muss geändert werden:
Gesamtbetrag 36.888,00 €
VI Rechnungswesen und Steuerung
Wirtschaftsgüter über 1.000 Euro, die 2009 und 2010 angeschafft werden, dürfen degressiv abgeschrieben werden. Das ist Teil des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Die degressive Abschreibung beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, maximal 25%. Das bedeutet: Bei Wirtschaftsgütern, deren Nutzungsdauer fünf Jahre oder mehr beträgt, ist die degressive AfA höher und damit (steuer-)günstiger als die lineare. Für Anschaffungen aus dem Jahre 2008 gibt es dagegen nur die lineare Abschreibung.
Aufgabe VI-65 (S. 173/261)
Geschäftgsvorgang 3: Das Wort Zinsabschlagsteuer durch Abgeltungsteuer ersetzen.
Aufgabe VI-85 (S. 181, Lösung S. 264)
Nur ein Lösungskästchen