Aktualisierungen und Korrekturen für die "Prüfungskartei Abschluss Bankfachklasse" 

3. und 4. Auflage


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Infos zur Abgeltungssteuer

 

Übersicht zur Lieferungsbedingung CIF und FOB

Klauselabkürzung /Wortlaut:

FOB {… benannter Verschiffungshafen}
dt.: Frei an Bord {… benannter Verschiffungshafen}
engl.: free on board {… named port of shipment}

Geeignet für:

Schiffstransport (See- und Binnenschiffstransport)

Ausfuhrabfertigung:

durch den Verkäufer

Einfuhrabfertigung:

durch den Käufer

Abschluss des Fracht- bzw. Transportvertrages:

durch den Käufer

Lieferort:

an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen

Kostenübergang vom Verkäufer auf den Käufer:

Verladung an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen

Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer:

Verladung an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen

Hinweis:

Mit FOB (Incoterms 2010) hat sich der Kosten- und Gefahrenübergang gegenüber FOB (Incoterms 2000) geändert: Während in den Incoterms 2000 noch die Schiffsreling der Ort für Kosten- und Gefahrenübergang war, muss nun nach dem Incoterms 2010 die Ware verladen sein.

Klauselabkürzung /Wortlaut:

CIF {… benannter Bestimmungshafen}
dt.: Kosten, Versicherung und Fracht {… benannter Bestimmungshafen}
engl.: cost, insurance and freight {… named port of destination}

Geeignet für:

Schiffstransport (See- und Binnenschiffstransport)

Ausfuhrabfertigung:

durch den Verkäufer

Einfuhrabfertigung:

durch den Käufer

Abschluss des Fracht- bzw. Transportvertrages:

durch den Verkäufer

Lieferort:

an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen

Kostenübergang vom Verkäufer auf den Käufer:

am Bestimmungshafen

Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer:

Verladung an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen

 

Leider schleichen sich immer wieder kleine Fehler ein. Deshalb finden Sie auf dieser Seite Korrekturen zur "Prüfungskartei Abschluss Bankfachklasse" 3. Auflage 2010 und 4. Auflage 2012

 

4. Auflage 2011 

II-26 

Aussage D) austauschen:

D) Beim ISE-Verfahren müssen die zum Einzug eingereichten Schecks nicht mehr im Original aufbewahrt werden.

Erläuterung zu D: Die Aussage ist falsch, da die Originalschecks bei der 1. Inkassostelle mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden.

 

V-33 

In Lösung b) ändern:

Zinsgutschrift bet5rägt 2.460,96 €

 

VI-17 

Lösung b) korrigieren:

Ertragswert:

14,093945 x 63.963,20 EUR = 901.493,82 EUR

zuzüglich Bodenwert von 350.000,00 EUR = 1.251.493,82 EUR

abgerundet auf volle 10.000 EUR = 1.250.000,00 EUR

 

VI-35 

Fragestellung ergänzen:

Mit welcher monatlichen Belastung muss die Stahlbau AG rechnen, wenn die Nordbank AG zurzeit folgende Konditionen anbietet? Unterbreiten Sie der Stahlbau AG entsprechend der angebotenen Sicherheiten zwei Finanzierungsalternativen.

 

VI-43 

Lösungserläuterung einfügen:

zu A: Das AGB-Pfandrecht bezieht sich auf die Kontobeziehung zwischen der Bank und Herrn Brinkamnn. Wegen des Ratenkredits muss eine gesonderte Verpfändungserklärung gemacht werden (Zweckerklärung) umd um darzustellen, welche Sicherheit für welchen Kredit voragesehen ist.

zu E: Richtig ist, dass bei bankverwahrten Wertpapieren der Pfandvertrag zwischen dem Kunden und der Bank ausreicht, da die Wertpapiere bereits von der Bank verwahrt werden. Eine Übergabe der Wertpapiere ist also nicht erforderlich.

 

VI-52 

Überschrift ändern: Verpfändung von Wertpapieren

Lösung austauschen:

Kurswert von 102 % = 20.000 : 70 x 100 = 28.571,43 EUR

Nennwert 100% = 28.571,43 € : 102 x 100 = 28.011,21 €

aufgerundet 28.100,00 €

 

VII-31 

Ergebnis austauschen: 1.476,67 €

 

VIII-56 

Lösung austauschen:

100 x 132,626 : 446,2 = 29,72344

gerundet 29,7 %

 

VIII-89 

Aufgabe a) präzisieren:

a)  Stellen Sie fest, wie viele Personen (auf volle 100 Personen abrunden) im Juni 2006 weniger arbeitslos gemeldet waren als im Mai 2006.

VIII-96 

Ergebnistabelle austauschen:

Vorgänge

A

B

C

D

I.

1

2

1

4

II.

2

1

1

2

 

X-7 

Die fettgedruckte Lösung ändern. Die mit Rechenweg erklärte Lösung ist richtig: 294,50 Euro

 

XI-31 

Aussage F) ersatzlos streichen. Passt nicht ins Aufgabenschema.

 

 

 

3. Auflage 2010 

V-17 

Frage c) lautet:

An welchem Tag notiert die Aktie ex Bezugsrecht?

Die Lösung ist auf der Karteikarte vorhanden.

 

V-35 

Stichwort "Cost Average" ersetzen durch Vergleich dInvestmentsparen - Kontensparen

Lösung austauschen:

a) Grundprinzip des Investmentsparens:

- Anleger erhalten eine Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung.

- Der Anleger kann sich mit kleinen Beträgen über ein Sondervermögen einer Investmentgesellschaft an einer z. B. Aktiengesellschaften beteiligen.

- Die Anlage wird von Fachleuten erfolgsorientiert betreut und verwlaltet.

 

b) Vorteile einer Investmentanlage gegenüber einer Spareinlage:

- Chance einer höheren Rendite (Anlageexperten)

- Hohe Liquidität der Anlage

- Sicherheit aufgrund der Risikostreuung

 

Nachteil der Investmentanlage gegenüber einer Spareinlage:

- Gefahr der Substanzausschüttung bei Aktienfonds

- Kosten genüber einer Spareinlage höher (Ausgabeaufschlag, Verwaltungskosten)

- Unbeweglichkeit großer Fondsvermögen bei notwendiger schneller Umschichtung aufgrund veränderter Marktverhältnisse

 

VI-9 und VI-65  

Aufgabenstellungen sind identisch.

Aufgabe VI-9 ersetzen:

Neue Aufgabe VI-9
Herr Plötz Bauer ist Kunde der Nordbank AG. Er möchte ein Zweifamilienhaus mit zwei PKW-Stellplätzen erwerben, das vermietet werden soll.

Für die Ermittlung des Beleihungswerts stehen Ihnen die folgenden Angaben zur Verfügung:

Alter des Wohngebäudes

Baujahr 1982

Kaufpreis des bebauten Grundstücks

350.000,00 €

Wohnfläche je Wohnung

85 qm

Monatliche Vergleichsmiete pro qm

8,50 €

Monatliche Miete je Stellplatz

25,00 €

Bewirtschaftungskosten pauschal

25% der Jahresbruttomiete

Kapitalisierungszinssatz

5%

a) Ermitteln Sie  den Jahresreinertrag des Objekts.

b) Ermitteln Sie den Verzinsungsbetrag des Bodenwertes bei einem angenommenen Bodenwert von 150.000 € und einem Liegenschaftszinssatz von 2%.

Verzinsungsbetrag des Bodenwertes = Bodenwert x Liegenschaftszinssatz in Prozent

c) Errechnen Sie den Ertragswert des Objekts bei einer Restnutzungsdauer des Objekts und einem Kapitalisierungsfaktor von 12,462210.

Lösung VI-9:

a)

Mieteinnahmen pro Monat 85 x 8,50 x 2

1.445,00 €

Miete für zwei Stellplätze je 25,00 €

50,00 €

Gesamtmiete pro Monat

1.495,00 €

Gesamtmiete pro Jahr

17.940,00 €

- 25% Bewirtschaftungskosten

4.485,00 €

Jahresreinertrag

13.455,00 €

 

b)
2% von 150.000 € = 3.000 €

c)

Jahresreinertrag

13.455,00 €

./. Verzinsung des Bodenwertes

3.000,00 €

= Jahresnettoreinertrag

10.455,00 €

Ertragswert =  10.455 x 12,462210

130.292,41 €

Erläuterung Liegenschaftszins:

Er hat beim Ertragswertverfahren eine doppelte Bedeutung. Auf der einen Seite ergibt sich durch Multiplikation mit dem Bodenwert die Kürzung des gesamten Reinertrags. Der Liegenschaftszinssatz ist aber auch entscheidend , wenn man den Vervielfältiger bestimmen will, mit dem man den auf die baulichen Anlagen entfallenden Reinertragsanteil multiplizieren muss. Welcher Liegenschaftszinssatz angewendet werden muss, wird durch die örtlichen Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt bestimmt. Dabei sind die Nutzung des Grundstücks und die Art der baulichen Anlage maßgebend. Denn die Kapitalverzinsung hängt sowohl für den Grund und Boden als auch für die baulichen Anlagen von der Nutzung des Grundstücks ab. Bei Einfamilienhäuser, die selbst genutzt werden, wird regelmäßig die niedrigste Verzinsung angesetzt, bei gewerblichen Immoblien die höchste Verzinsung.

 

Zu den Aufgaben IX-68 bis IX-74

 

Bewertung von Wertpapieren ab dem 1.1.2010

Wertpapiere des Handelsbestandes werden ab dem 1.1.2010 nach dem Zeitwertprinzip (fair value) bewertet. Es gilt der Kurs des Bilanzstichtages abzüglich eines Risikoabschlages.

Mindestens 10% des Nettoertrages aus dem Handelsgeschäft müssen dem "Fond für allgemeine Bankrisiken" zugeführt werden und können dadurch nicht ausgeschüttet werden.

Der Posten darf nur aufgelöst werden

* zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestandes oder

* soweit er 50 % des durchschnittlichen Nettoertrages der letzten fünf Jahre übersteigt.

 

Die Aufgaben IX-68, IX-69, IX-70, IX-71, IX-72, IX-73 und IX-74

und deren Lösungen beinhalten nicht mehr die Bewertung von Wertpapieren des Handelsbestandes, sondern die Bewertung von Wertpapieren der Liquiditätsreserve, für die weiterhin das strenge Niederstwertprinzip gilt.

Neue Aufgaben zur Bewertung von Wertpapieren des Handelsbestandes nach dem Recht ab dem 1.1.2010 finden Sie hier (Aufgabe 4 und 5) oder als Download.

 

Bewertung von Sachanlagen ab dem 1.1.2010

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 Euro (netto) dürfen wieder im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden.

 

 

IX-76 Lösung

Die Aussagen D und F treffen nicht zu!

Zu D: Schuldverschreibungen stellen als Gläubigerpapiere keine Beteiligung dar, bei Aktien des Anlagevermögens nur, wenn der Anteil am Grundkapital entsprechend hoch ist.

Zu F: Festverzinsliche Wertpapiere müssen mit aufgelaufenen, noch nicht vereinnahmten Zinsen bilanziert werden.